"Die rechtliche Grundlage der Täuferverfolgung im 16. und 17.Jahrhundert
bildete das sogenannte Wiedertäufermandat, das 1529 auf dem Reichstag zu
Speyer beschlossen worden war. Auch das nach wie vor gültige Augsburger
Bekenntnis der lutherischen Kirchen legitimierte die Verfolgungen, in
dem es die Täufer ausdrücklich verdammt.
An den Verfolgungen waren die jeweiligen Landesherren und gleichermaßen
die Römisch-katholische Kirche, die lutherische und reformierte
Geistlichkeit beteiligt."
(https://de.wikipedia.org/wiki/Märtyrer_der_Täuferbewegung, Stand 2013)
Diskussion
Ab der Reformationszeit bis ins 17. Jahrhundert wurden im vierstelligen
Bereich Männer, Frauen und Teenager aufgrund ihres Glaubens ermordet.
(Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Täufer, Stand 2013)
Diskussion
"Gestatten Sie mir, Ihnen zu entgegnen, dass unsere heutigen Religionen der Religion Christi so wenig gleichen wie der der Irokesen."
Friedrich der Große
(1770, König von Preußen, Briefwechsel mit Jean le Rond d'Alembert,
Rudolf Augstein, Jesus Menschensohn, Deutscher Taschenbuch Verlag, 2001, S. 70)
Diskussion

Evangelische Kirche der Pfalz
(Protestantische Landeskirche)
"Die Protestation zu Speyer von 1529"
"Geburtsstunde des Protestantismus"
"Sie ist protestantisch und ganz besonders stolz darauf: Die
«Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)» ist die
einzige evangelische Landeskirche in Deutschland, die in Erinnerung an
die Protestation auf dem Speyerer Reichstag von 1529 das Prädikat
«protestantisch» im Namen trägt.
Am 19. April 1529 erhob eine evangelische Minderheit von sechs deutschen
Fürsten und 14 Reichsstädten Einspruch gegen einen Mehrheitsbeschluss
des Reichstags, der die Reformation zum Stillstand bringen wollte. Mit
zahlreichen Veranstaltungen feiert die pfälzische Landeskirche in diesem
Jahr das 475. Protestationsjubiläum."
epd /
Alexander Lang (16. April
2004, Die Protestation zu Speyer von 1529. Geburtsstunde des
Protestantismus, Speyer epd, News Archiv 2004: www.ekd.de)
Diskussion
"Der Zweite Reichstag zu Speyer 1529 ist ein Meilenstein auf dem Wege zu
neuzeitlicher Gewissensfreiheit. Er ist auch eine Wegmarke in der
Geschichte der Intoleranz gegenüber Andersgläubigen und Nonkonformisten,
sofern diese ohne politischen Schutz und Rückhalt waren.
Auf der einen Seite steht die mutige Protestation der neunzehn
evangelischen Reichsstände, die sich ihr religiöses Gewissen politisch
nicht binden ließen, und auf der anderen Seite steht das Mandat, das die
Todesstrafe gegen die Täufer reichsrechtlich verfügte.
[…]
Das Wiedertäufermandat wurde vielmehr einmütig zum Reichsgesetz
erhoben und dem Reichsabschied einverleibt. Der Speyerer Reichstag ist
die Geburtsstunde des Protestantismus genannt worden.
Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass mit diesem Reichstag auch
die Sterbestunde des Täufertums eingeläutet wurde. Einige Gruppen
konnten die schweren Verfolgungen zwar überstehen, der vitale Schwung
des Aufbruchs wurde aber gebrochen und verflüchtigte sich zu
Kümmerformen täuferischer Gemeindebildungen.
Das Wiedertäufermandat von Speyer
Der Inhalt des Wiedertäufermandats, genauer der »Konstitution«, die dem
Reichsabschied beigefügt wurde, ist schnell zusammengefasst:
1. Wer wiedertauft oder sich der Wiedertaufe unterzogen hat, ob Mann
oder Frau, ist mit dem Tode zu bestrafen, ohne dass vorher noch ein
geistliches Inquisitionsgericht tätig zu werden braucht.
2. Wer sein Bekenntnis zu den Wiedertäufern widerruft und bereit ist,
für seinen Irrtum zu sühnen, soll begnadigt werden. Er darf jedoch nicht
Gelegenheit erhalten, sich durch Ausweisung in ein anderes Territorium
einer ständigen Aufsicht zu entziehen und eventuell rückfällig zu
werden. Die hartnäckig auf der täuferischen Lehre beharren, werden mit
dem Tode bestraft.
3. Wer die Wiedertäufer anführt oder ihre Ausbreitung vorantreibt (Fürprediger,
Hauptsacher, Landlauffer und die aufrührerischen Aufwiegler), soll
»keines wegs«, also auch bei Widerruf nicht, begnadigt werden.
4. Wer nach einem ersten Widerruf rückfällig geworden ist und abermals
widerruft, soll nicht mehr begnadigt werden. Ihn trifft die volle
Strafe.
5. Wer die Taufe für seine neugeborenen Kinder verweigert, fällt
ebenfalls unter die Strafe, die auf Wiedertaufe steht.
6. Wer von den Täufern in ein anderes Territorium entwichen ist, soll
dort verfolgt und der Bestrafung zugeführt werden.
7. Wer von den Amtspersonen nicht bereit ist, nach diesen Anordnungen
streng zu verfahren, muss mit kaiserlicher Ungnade und schwerer Strafe
rechnen. […] (Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V.,
VII. Band, 2. Halbband, bearbeitet von Johannes Kühn, Göttingen 1963, S.
1325 ff.)
Mit der Wiedertaufe ist ein Strafbestand so eindeutig gegeben, dass ohne
Umschweife und Verzögerung zur Bestrafung geschritten werden kann.
Eindeutigkeit und schnelles Aburteilen sollen langwierige und laxe
Gerichtsverfahren gegen die Täufer gar nicht erst weiter einreißen
lassen. Was noch alles hinzukommen, zur Entlastung oder Milderung der
Strafe beigebracht werden mag, Wiedertaufe ist ein eindeutiger und
ausreichender Strafbestand. Sie ist Ketzerei und wird mit dem Tode
bestraft."
Prof. Dr. Hans-Jürgen Goertz (1980, Die
Täufer. Geschichte und Deutung. C. H. Beck Verlag, München 1980, 2.
erweiterte Aufl. 1988, S. 121 f. u. Evangelischen Verlagsanstalt, Berlin
1988)
Diskussion

Pfarrer Paul Veraguth,
Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Wattenwil-Forst (Schweiz)
"Für Menschen, die sich in Kirchengeschichte ein bisschen eingelesen
haben, ist es kein Geheimnis mehr, dass die allgemeine Taufe, der
eigentliche Taufzwang für jedermann („jedes- kind“), zu einem Instrument
der Macht mutierte oder gemacht wurde. In der einen Waagschale lagen die
Interessen der grosskirchlichen Gebilde, in der andern die
seelisch-geistlichen Bedürfnisse der zahllosen Mitglieder.
Denn bekanntlich sehnen sich alle Menschen nach dem Seelenheil und nach
einem Rechtsein vor Gott. Dieses bekamen sie stets zugesprochen, jedoch
zum Preis der Kirchenmitgliedschaft durch Taufe und Kirchensteuer.
Es war ein ausgeklügeltes Spiel der Kräfte und Bedürfnisse. Es überlebte
sogar die Reformation, die Grundlagenemeuerung der Kirche. Das Spiel
ging weiter. Man erfand auch noch ein paar neue Regeln. […]
Also schufen wir die Konfirmation, das lateinische Wort für die
persönliche „Bestätigung“ der Taufe. Trotzdem verzichten
verantwortungsvolle Geistliche darauf, von Sechzehnjährigen vor
versammelter Gemeinde ein Bekenntnis abzuverlangen. Wer möchte sie schon
zum Heucheln zwingen? […] Ohne geistlichen Missbrauch."
Pfarrer Paul Veraguth (Februar 2005, Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Wattenwil-Forst
- Schweiz, Paul Veraguth: Sag mir, wo die Blumen sind. Das Anliegen der Wiedertaufe,
Schleife Verlag Winterthur 2005, S. 16-17)
Diskussion
"Es verstärkt sich der Eindruck, dass es bezüglich der Taufe
offensichtlich gar kein Gespräch geben kann und darf. Alles ist in der
Kirche und Theologie verhandelbar, selbst Gott; nur die
[Baby] Taufe in ihrem bisherigen
Verständnis als absolut einmaliger unwiederholbarer Akt ist davon
ausgenommen.
Daran ändert auch die offizielle Feststellung nichts, dass unsere reale
Taufpraxis mehrheitlich als „in-discriminate baptisme“, d. h. als ein
theologisch eher diffuses Geschehen zu betrachten sei, welches sich
phänomenologisch vom Taufverständnis des NT erheblich unterscheidet.
[...]
Die Kirche hat den Schrei gleichgeschlechtlich Empfindender gehört; aber
hört sie auch den Schrei jener Minderheit, die als wirksames Zeichen für
ihr Leben mit Christus eine Taufe in den Tod und die Auferstehung Jesu
brauchen!? [...]
Realisieren wir, dass wir uns mit unserer dogmatischen Unbeugsamkeit zu
Herren des Glaubens machen, wo wir doch Mitarbeiter der Freude sein
sollten (2. Korinther 1,24)? Als die Starken im Glauben können wir nicht
länger die zutiefst Taufbedürftigen am Wege sehen und an ihnen
vorübergehen - in der Erwartung, dass sich ja die Freikirchler ihrer
annehmen werden, falls sie sich mit ihrer Kindertaufe nicht zufrieden
geben wollen. [...]
Nicht um das Rad der Geschichte zurückzudrehen. Dazu ist es zu spät. Und
in den Aufbrüchen der Jugend- und Hauskirchen wird längst ungefragt und
fröhlich getauft. Aber es müsste doch - mit Gottes Hilfe und der
Bereitschaft, das Leben füreinander hinzugeben - möglich sein, dass die
Zwinglis, Bullingers, Grebels und Manzens unserer Tage einander ihre
Freundschaft nicht mehr länger aufkündigen, sondern gemeinsam einen Weg
suchen, wie sie unter dem Dach der grossen Kirche ihrem Hauptmann Jesus
Christus nachfolgen können."
Pfarrer Geri Keller (Februar 2005, Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Wattenwil-Forst
- Schweiz, Paul Veraguth: Sag mir, wo die Blumen sind. Das Anliegen der Wiedertaufe,
Schleife Verlag Winterthur 2005, S.9-11)
Diskussion

Wiedertäufer-Käfige am Kirchturm der Lambertikirche
in
Münster.
"Gottfried Kirschner … 1980 hatte er plötzlich die Idee, die Bibel
einmal für sich zu lesen. Als er feststellte, dass im Neuen Testament
keine Babys getauft werden sondern Erwachsene, begann eine Entwicklung,
die das Ende als praktizierender Theologe bedeutete. Gottfried Kirschner
ließ sich wiedertaufen und wurde prompt vom Dienst suspendiert."
SÜDKURIER (15. April 2003, Gott hilft
nicht immer, www.suedkurier.de)
Diskussion
"Erstmals hat die evangelische Kirche einen Pfarrer wegen einer
Wiedertaufe gefeuert
[1982]. Die
Bischöfe fürchten eine Abkehr vom Prinzip der Babytaufe - und damit
katastrophale finanzielle Folgen.
In der Pfarrgemeinde Schönstadt bei Marburg war Gottfried Kirschner
allseits beliebt. Auch der Kirchenvorstand zeigte sich "äußerst
zufrieden": "Ein fähiger Seelsorger."
Trotzdem wurde der Gefeierte gefeuert. Weil der Pastor, 38, sich Ende
letzten Jahres noch einmal hatte taufen lassen, habe er, so das
Kündigungsschreiben der protestantischen Kirchenoberen zu Kassel, "in
schwerwiegender Weise gegen das Bekenntnis unserer Kirche verstoßen".
Der Rausschmiss hat Hirten wie Gläubige innerhalb der evangelischen
Kirche überrascht: Mit Kirschner ist erstmals ein Pfarrer wegen einer
Wiedertaufe entlassen worden - aber nicht nur deshalb.
Offiziell zwar geht es um den Vorwurf, Kirschner habe, so der Bischof
der Evangelischen. Kirche von Kurhessen-Waldeck, Hans-Gernot Jung, mit
seiner Zweit-Taufe die "heilige Kindestaufe für ungültig erklärt". Im
Hintergrund aber steht das Misstrauen der Kirchenleitung gegenüber einer
von Kirschner repräsentierten theologischen Strömung, deren Anhänger
eine "charismatische Gemeindeerneuerung" fordern und der weitgehend
erstarrten Amtskirche "erheblich zu schaffen" machen, wie Hessens
Kirchenpräsident Helmut Hild einräumt.
Denn die charismatische Bewegung, die schon länger Katholiken, Baptisten
und Methodisten fasziniert, entzündet seit etwa fünf Jahren zunehmend
auch bei Protestanten "die Flamme der Gottesliebe", wie die Betschrift
"Charisma" jubelt. Zur Anhängerschar, die von der evangelischen
Kirchenführung auf rund 10 000 Christen geschätzt wird, zählen vor allem
junge Leute, die sich von einer Tauferneuerung "neues Leben durch den
Heiligen Geist" versprechen.
Pfarrer Kirschner ließ sich samt Ehefrau Irmlind und sechs weiteren
Christen in der Ecclesia-Gemeinde zu Gießen nach urchristlichem Brauch
wiedertaufen - "wie bei Petrus und Paulus, in weißen Gewändern und ganz
unter" (Kirschner). Erst in der Taufe des erwachsenen Menschen komme die
"wirkliche Entscheidung für Gott" zum Ausdruck. "Babys", so Kirschner,
"haben noch keinen Glauben", der jedoch gehöre "unverzichtbar zum
Sakrament".
Die Amtskirche beschimpft Geistliche wie Kirschner als "Revolutionäre"
und "Sektierer" - vor allem, so scheint es, weil die Kirchenfunktionäre
katastrophale finanzielle Folgen zu befürchten haben, falls das Beispiel
der Charismatiker Schule macht und damit die Kindstaufe in Frage
gestellt wird.
Denn allein die Babytaufe macht die Kirche zu einer Institution, bei der
man leichter hinein- als herauskommt (nur durch amtlich beglaubigte
Austrittserklärung). Die Kirchenoberen, argwöhnt Ketzer Kirschner,
hätten erkannt, dass die Kirche "nicht von Gott erhalten wird, sondern
vom Steuerzahler" - zu dem jeder im Kindesalter Getaufte "automatisch
wird, sobald er Geld verdient".
Nach außen hin argumentieren die Kirchenleitungen nicht mit
finanziellen, sondern mit theologischen Argumenten gegen die
Erwachsenentaufe. Kassels Bischof Jung beruft sich auf den seit Luthers
Reformation "gängigen Konsensus der Gläubigen", eine einzige, die erste
Taufe genüge: "Alles andere berührt theologische Grundlagen." Der
Herborner Theologie-Professor Wolfgang Kratz hält das abermalige Taufen
gar für ein "Misstrauensvotum gegen Gott" - wenngleich Kratz gesteht,
dass "die Ansicht der Amtskirche biblisch nicht belegt ist".
Tatsächlich gibt es im Alten wie im Neuen Testament, das auch die
Erwachsenentaufe Jesu durch Johannes den Täufer schildert, weder ein
Gebot der Kindstaufe noch ein Verbot der Wiedertaufe - ein Umstand, der
offenbar dazu beiträgt, dass die Kirchenleitung eine breite öffentliche
Diskussion des Falles Kirschner scheut. "Um weiteren Schaden von seiner
Gemeinde abzuwenden", hat das Landeskirchenamt in Kassel den
Schönstädter Pfarrer "dringend" aufgefordert, sich "in Gesprächen mit
Gemeindegliedern" über den Grund seiner Entlassung "zurückzuhalten".
Im übrigen möge Kirschner sich "eine Wohnung an einem anderen Ort"
suchen."
DER SPIEGEL (29. März 1982, KIRCHE.
Leichter rein als raus, DER SPIEGEL 13/1982, www.spiegel.de)
Diskussion
"Historisch gesehen kehren die einst aus Europa verdrängten
spiritualistischen und „wiedertäuferischen" Strömungen zurück. Die Gestalt
des Christentums, das sich im nordamerikanischen Kontext entwickelte, wird
in ihrer globalen Bedeutung oft unterschätzt. Sie begegnet heute
insbesondere in der Ausbreitung pentekostaler
[pfingstlicher] Bewegungen. [...]
Im Kontext religiöser Globalisierungsprozesse nimmt ihr Einfluss auf das
europäische Christentum zu.
Vielfältige Beziehungen und signifikante Unterschiede bestehen zum
Pietismus. Dieser blieb weitgehend im Umfeld kirchlicher Organisationen und
landeskirchlicher Grenzen und behielt vielerorts bis heute den Charakter
einer kirchlichen Erneuerungsbewegung.
Erweckungsbewegungen aus dem angloamerikanischen Bereich überschreiten
jedoch Konfessions- und Ländergrenzen. In den historischen Kirchen werden
erweckliche Erneuerungsgruppen teils als Hoffnungszeichen, teils als Störung
und Provokation empfunden.
Für ein christliches Selbstverständnis, das sich eng mit der säkularen
Kultur verbunden hat, sind charismatisch und evangelikal geprägte Gemeinden
und Gruppen ein Thema, das in direkten Zusammenhang mit der
Fundamentalismusdiskussion gestellt und als Bedrohung für ein modernes,
aufgeklärtes Christentum empfunden wird."
Dr. Reinhard Hempelmann (Dezember 2009,
Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen - EZW,
Evangelikalismus und nordamerikanische
Erweckungsfrömmigkeit. In: Reinhard Hempelmann u.a. (Hg.),
Evangelikale Bewegungen. Beiträge zur Resonanz des
konservativen Protestantismus, EZW-Texte 206, Berlin: EZW, 2009, S. 5-6)
Diskussion

Ausstellung in Langnau (Schweiz) zur Täuferverfolgung
des 16.-18. Jahrhunderts (2007)
Artikel 5: Vom Predigtamt: "Gott hat das Predigtamt eingesetzt und das
Evangelium (d.h. die Bibel) und die Sakramente gegeben. Nur dadurch kann
der in CA 4 beschriebene rechtfertigende Glaube vermittelt werden.
Verdammt werden die Wiedertäufer, die davon ausgehen, dass in ihnen
selbst der Heilige Geist spricht ohne die oben genannte Vermittlung" […]
Artikel 9: Von der Taufe: "Die Taufe ist notwendig zum Heil, da auch
durch die Taufe die Gnade Gottes dargeboten wird. Folglich müssen auch
bereits die Kinder getauft werden, weil sie in die Gnade Gottes durch
die Taufe aufgenommen werden. Die Täufer, die die Kindertaufe ablehnen,
werden hier verworfen." […]
Confessio Augustana (Augsburger
Bekenntnis) (25. Juni 1530, Reichstag zu Augsburg, bis heute eine
verbindliche Bekenntnisschrift der lutherischen Kirchen, https://de.wikipedia.org/wiki/Confessio_Augustana,
Stand 2013)
Diskussion
1. "Der Wiedertaufbeschluss des Landeskirchentages vom 28. August 1947
stellt fest: „Gemeindeglieder, die sich unter Missachtung einmal
geschehener Taufe zum zweiten Male taufen lassen, haben sich selbst aus
der Gemeinde und ihrem Leben ausgeschlossen.“ Dies bedeutet, dass
jemand, der die Wiedertaufe an sich vollziehen lässt, von diesem
Augenblick an nicht mehr zur evangelisch-reformierten Gemeinde gehört.
2. Der Beschluss stellt jedoch weiter fest: „Wiedertäuflinge können
wieder aufgenommen werden, wenn sie ihre zweite Taufe als Versündigung
erkannt haben" […]
Wiedertaufbeschluss des Landeskirchentages der
Evangelisch-reformierte Kirche (28. August 1947, GVBl. Bd. 13, S.
117, www.kirchenrecht-erk.de/showdocument/id/11843, Stand 2013)
Diskussion
"Die … vollzogene Taufe ist einmalig und unwiederholbar."
Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis der Taufe in der
evangelischen Kirche (2008, Rat der EKD,
www.ekd.de/download/TaufeEKD.pdf,
S. 7, vgl. S.48, Stand 2013)
Diskussion
(1) "Die evangelisch-lutherische Kirche erkennt alle Taufen an, die nach
dem Auftrag Jesu Christi mit Wasser im Namen Gottes, des Vaters, des
Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen worden sind.
(2) Eine auf diese Weise vollzogene Taufe darf nicht wiederholt werden.
Sie bleibt in jedem Fall gültig, auch beim Übertritt in eine andere
christliche Kirche.
(3) Wer sich wiedertaufen lässt, bezweifelt die Geltung der als Kind
oder Erwachsener empfangenen Taufe und widerspricht der Lehre und Praxis
der Taufe in der evangelisch-lutherischen Kirche. Dem ist seelsorgerlich
nachzugehen, auch der bekundeten Absicht dazu.
Mit einer Wiedertaufe geschieht die Trennung von der Landeskirche,
solange die Betreffenden sich nicht von der Wiedertaufe distanzieren und
ihr Einverständnis mit Lehre und Praxis der Taufe in der
evangelisch-lutherischen Kirche bekunden."
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen
(11. April 2005, Taufordnung Nr. 188, ABl. S. A 77, 10. Gültigkeit und
Anerkennung der Taufe, www.kirchenrecht-ekd.de/getpdffile/id/3589, S.
452, Stand 2013)
Diskussion
"Wenn sich jemand ein zweites Mal taufen lässt, stellt das aus der Sicht
der Landeskirchen einen recht schweren Verstoß gegen ihre Lehre dar. Die
taufe ist für die evangelischen Landeskirchen in jedem Fall ein
einzigartiger Akt, dem man niemals wiederholen soll.
Wenn man es trotzdem tut und anschließend wieder in die Kirche eintreten
will, so sollte man sich das gut überlegen und in einem Gespräch mit der
Pfarrerin oder dem Pfarrer vor Ort deutlich machen, dass man diese
zweite Taufe mittlerweile bereut."
Pfarrer Frank Muchlinsky (16. Juni 2014,
Redakteur bei evangelisch.de, Eintritt nach zweiter Taufe?
https://fragen.evangelisch.de/frage/3427/eintritt-nach-zweiter-taufe)
Diskussion
"Die Taufe markiert die Aufnahme in die eine christliche Kirche. Diese
verwirklicht sich nach evangelischem Verständnis nicht in einer Kirche
allein. Der Getaufte gehört als Glied am Leib Christi zugleich auch
einer Kirche an. Wechselt er in eine andere Kirche, bleibt die Taufe
davon unberührt. Sie ist einmalig und unwiederholbar."
Evangelische Kirche in Deutschland - EKD
(Taufe - Glaubens-ABC, www.ekd.de/glauben/abc/taufe.html, Stand 2013)
Diskussion
"Theologisch muss festgehalten werden, dass die Taufe nicht geeignet
ist, Ausdruck einer aktiven Antwort des Glaubenden zu sein; sie setzt
nicht die Mündigkeit und den Glauben voraus, sondern ruft ihn hervor.
Die Taufe von Säuglingen ist von daher eine Anerkennung der
Voraussetzungslosigkeit des Handelns Gottes."
Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis der Taufe in der
Evangelischen Kirche (2008, Rat der EKD,
www.ekd.de/download/TaufeEKD.pdf,
S. 7, vgl. S.43, Stand 2013)
Diskussion
"Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig werden; wer aber nicht
glaubt, der wird verdammt werden."
[Luther-Übersetzung]
Jesus Christus (Markus 16,16)
Diskussion

Dr. Margot Käßmann, 2009-2010 Ratsvorsitzende
d. EKD, 1999-2010 Bischöfin d. EVLKA
"Luther war ein Kind seiner Zeit. Und ja, beim Thema Kindertaufe war er
nicht tolerant. Mir war wichtig, dass wir diese Schattenseiten der
Reformation in einem der Themenjahre zeigen, auch, weil mich immer
wieder Menschen fragen, wie ich einen Menschen feiern kann, der so viele
negative Seiten hat.
Dazu sage ich: Wir feiern ihn nicht blind. Als Nachkommen der
Reformation nehmen wir das gesamte Erbe an. So hat es 2010 zum Beispiel
einen Buß- und Versöhnungsgottesdienst mit dem Lutherischen Weltbund und
den Mennoniten gegeben. […]
Ich denke, das Thema Taufe bleibt aktuell. 2007 haben sich Katholiken,
Protestanten und Orthodoxe in Deutschland geeinigt, die Taufe
wechselseitig anzuerkennen. Da konnten die Baptisten nicht
unterschreiben. Das finde ich traurig.
Auch, wer Kinder aus theologischen Gründen nicht taufen möchte, sollte
meiner Meinung nach nicht ein zweites Mal taufen, sondern in einer
Zeremonie an die erste Taufe erinnern. Da bleibt also Diskussionsbedarf,
vor allem zwischen EKD und Baptisten. […]
Es ist wichtig, dass wir die deutschen Freikirchen als Teil der
reformatorischen Bewegung sehen. […] Wenn uns von außen vorgeworfen
wird, der Protestantismus spalte sich ständig, dann müssen wir das ernst
nehmen. Wir müssen im Dialog bleiben und zeigen: Wir sind gemeinsam
evangelisch mit unterschiedlichen Akzentuierungen. Es liegt eine
kreative Kraft in dieser Vielfalt."
Altbischöfin Dr.
Margot Käßmann
(10. November 2013, 2009-2010 Ratsvorsitzende der
Evangelischen Kirche in Deutschland, 1999–2010 Bischöfin der Evangelisch-Lutherischen
Landeskirche Hannover, Drei Fragen an Margot Käßmann, Christliches
Medienmagazin pro, Ausgabe 6/2013, S. 5, www.pro-medienmagazin.de)
Diskussion
"„Denken und reflektieren, verstehen können und fragen dürfen“, so Käßmann,
sei und bleibe ein wichtiges „reformatorisches Anliegen“. Dieser wichtige
Impuls konterkariere die Haltung „nicht fragen, schlicht glauben!“ [...]
Jedweder Ausprägung von Fundamentalismus aber, so die Botschafterin weiter,
stelle sich eine wichtige Kernbotschaft der Reformation entgegen, nämlich:
„Selbst denken!“"
Prof. Dr. Dr. h.c.
Margot Käßmann
(25. März 2014, Botschafterin des Rates der EKD für das Reformationsjubiläum
2017, 2009-2010 Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland,
1999–2010 Bischöfin der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannover,
Kernbotschaft der Reformation: „Selbst denken!“, EKD-Botschafterin
Margot Käßmann würdigt Jan Hus in Prag, Pressestelle der EKD,
www.ekd.de)
Diskussion
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Dann war da noch..
Schlusslichter
Eine feine Frau
kommt zum katholischen Pfarrer: "Herr Pfarrer, ich möchte meinen Hund taufen
lassen." "Das geht nicht", so der Geistliche. Die Frau: "Ja, dann gehe ich
eben zum evangelischen Kollegen und bringe ihm die Spende von 5.000 Euro."
Darauf der Pfarrer: "Warum haben Sie es nicht gleich gesagt, dass der Hund
katholisch ist?"
Die Aktion bleibt aber nicht lange geheim und schon bald wird der Pfarrer
zum Bischof zitiert. Nach einer Moralpredigt des Kirchenfürsten, erklärt der
schuldige Pfarrer, dass die Hundebesitzerin immerhin 5.000 Euro gespendet
habe. Da meint der Bischof: "Ist der Hund auch schon gefirmt?"
(Unbekannter Autor?)
Diskussion
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